Die Feuerbestattung
Bei einer Feuerbestattung wird der/die Verstorbene mit einem Feuerbestattungs-Sarg (entsprechend den Vorschriften des Feuerbestattungsgesetzes) im Krematorium eingeäschert.
Die Trauerfeier kann
- vor der Einäscherung (Trauerfeier mit Sarg) und Urnenbeisetzung
zu einem späteren Zeitpunkt
oder
- nach der Einäscherung (Trauerfeier mit anschließender Urnen-
beisetzung) erfolgen.
Die Willenserklärung zur Einäscherung kann zu Lebzeiten eigenhändig oder auch von Familienangehörigen bei Eintritt des Sterbefalles unterzeichnet werden (Link Willenserklärung).
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